Bei einer Markenanmeldung in Deutschland haben Sie die Möglichkeit Ihre Marke für eine relativ geringe Gebühr schützen zu lassen. Diesen Schritt sollte jede in Deutschland ansässige Firma durchführen um sich vor Abmahnungen oder gezwungener Namensänderung zu schützen.
Im Markenrecht gilt: Wer seine Marke zuerst einträgt, hat Recht.
Möchten Sie zukünftig außerhalb von Deutschland Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, empfiehlt sich eine Anmeldung in der EU oder IR-Markenanmeldung.
Diese sind zwar mit höheren Gebühren verbunden, sichern allerdings auch einen größeren Absatzmarkt.
Während eine EU-Marke in den 27 Mitgliedsstaaten der europäischen Union geschützt ist, können Sie mit der IR-Markenanmeldung Ihre Marke in einzelnen Staaten des Madrider Markenabkommens (106 Mitgliedsstaaten) schützen. Sollte eine EU-Markenanmeldung nicht möglich sein, ist oftmals noch eine IR-Markenanmeldung in ausgewählten Staaten möglich.